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2. Februar 2021

BvLB fordert Differenzierung bei der technischen Ausstattung und liefert Handlungsempfehlungen

Nachdem Bundesbildungsministerin Anja Karliczek letzten Donnerstag die Bund-Länder-Vereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“ unterschrieben hat, können die 500 Millionen Euro aus Bundesmitteln für die digitalen Endgeräte für Lehrkräfte endlich fließen. Die Umsetzung obliegt den Ländern. Wann die ersten Geräte bei den Lehrkräften der beruflichen Bildung ankommen, ist noch offen. „Die Beschaffung ist das eine. Für die beruflichen Schulen ist es wichtig, dass die gewählten Laptops oder Tablets den fachlichen Bedürfnissen der Lehrkräfte gerecht werden. Wir brauchen passgenaue Arbeitsgeräte und nicht ein und denselben Modelltyp für alle. Ebenso wichtig sind ein garantierter technischer Support und ein regelmäßiger Austausch der Geräte, um mit der voranschreitenden digitalen Transformation Schritt halten zu können. Nur so kann Unterricht auf Distanz oder als hybrider Unterricht auf einem ordentlichen Qualitätsniveau stattfinden.“, sagt Joachim Maiß, Vorsitzender des Bundesverbandes der Lehrkräfte für Berufsbildung (BvLB).

Es gibt in Deutschland über 320 Ausbildungsberufe mit sehr unterschiedlichen technischen Anforderungen für den digitalen Unterricht. Mal ist ein iPad, mal ein Windows PC, mal ein Notebook, mal ein Mac, mal ein Convertible und häufig auch der Mix aus vielem die richtige Lösung. „Jede berufsbildende Schule ist anders aufgestellt. Jeder Bildungsgang hat andere Bedürfnisse und selbst jede Fachgruppe kennt unterschiedliche Anforderungen an das digitale Lehrgerät. Ein Gerät, das alle Wünsche erfüllt, ist daher illusorisch“, sagt Maiß und verweist darauf, dass die Verwendung von mehr als einem Gerät in vielen Unterrichtssituationen sinnvoll ist. „Der stationäre Heim-PC, dazu ein iPad und/oder ein Notebook sind bei vielen Lehrkräften an den berufsbildenden Schulen bereits Realität. Die Arbeit über ein Lernmanagementsystem und/oder eine Kollaborationsplattform für den sinnvollen Distanzunterricht ist dann besser zu realisieren“, sagt Maiß.

Der BvLB stellt hierzu vier Forderungen an die Politik:

definierte Bedarfe der berufsbildenden Schulen beim Gerätekauf berücksichtigen DSGVO-konforme dienstliche Cloud 24/7 technischer Support regelmäßiger Austausch der Endgeräte

1. Die Geräte müssen aus den Medienkonzepten der Schulen ermittelt werden und die Schulen legen Mindestanforderungen an die Geräte fest. „Die Lehrkräfte wissen am besten, was sie brauchen. Hier sind die Schulträger gefordert, die definierten Bedarfe beim Gerätekauf zu berücksichtigen“, sagt Maiß und betont: „Es macht Sinn, an jeder berufsbildenden Schule einen Pool mit unterschiedlichen digitalen Endgeräten aufzubauen, die bei Bedarf getauscht werden können. So kann ein atmendes Wechselsystem geschaffen werden, das die Basis für bestmöglichen digitalen Unterricht ist. „Die berufsbildenden Schulen entscheiden dann selbstständig über die Einführung eines Gerätemanagements für mobile Geräte“, so Maiß.

2. Um das schwelende Problem mit dem Datenschutz zu entschärfen, fordert der BvLB eine DSGVO-konforme dienstliche Cloud. „Alle Daten könnten dort sicher gespeichert werden. Die Speicherung personenbezogener Daten auf digitalen Endgeräten wäre damit überflüssig und die Thematik nicht länger auf die Lehrkräfte abgewälzt“, betont Maiß.

3. Um einen verlässlichen Service und Support gewährleisten zu können, brauchen berufliche Schulen medienpädagogische Beratung bei der Realisierung digitaler Medieninhalte und damit passgenaue Hilfe vor Ort. „Im Distanzunterricht brauchen die Berufsbildner tagtäglich rund um die Uhr (24/7) eine erreichbare Servicehotline mit fachkundigem Support. Das ist unumgänglich für professionellen Unterricht und in den meisten Betrieben selbstverständlich“, sagt Maiß.

4. Der vierte Baustein ist die Ersatzbeschaffung und Aktualisierung. „Die Anschaffung der dienstlichen Endgeräte darf kein Strohfeuer bleiben, sondern muss zum Dauerbrand erwachsen. Lehrkräfte brauchen aktuelle Arbeitsmittel. Daher müssen die digitalen Endgeräte permanent ersetzt und aktualisiert werden. Hierbei ist die gewöhnliche Nutzungsdauer von 36 bis 60 Monaten anzusetzen. Die Geräte sind gegen Verlust oder Beschädigung zu versichern und werden bei Bedarf von Techniker:innen administriert“, schließt Maiß den BvLB-Forderungskatalog, der als Handlungsempfehlung für Schulträger gedacht ist.

Maiß macht dazu ein Angebot an die Politik: „Wir stehen gerne mit unserer fachlichen Expertise als Gesprächspartner bereit, um die Digitalisierung der Schulen endlich voranzutreiben, nachhaltig aufzustellen – auch für die Zeit nach der Coronakrise.“

Joachim Maiß

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