„Die Einigung zum Digitalpakt 2.0 ist nach einem so langen Diskussionsprozess für uns nur auf den ersten Blick eine positive Nachricht, denn es werden weder die Erwartungen noch die bestehenden Notwendigkeiten erfüllt“, resümiert der BvLB-Bundesvorsitzende Pankraz Männlein das Ergebnis des langwierigen Diskussionsprozesses von Kultusministerkonferenz (KMK) und Bundesbildungsministerium (BMBF) zum Digitalpakt 2.0 vom Dezember 2024.
Der Digitalpakt 2.0 umfasst folgende Aspekte:
▪ Die umfassende Digitalisierung der Schulen soll weiter vorangetrieben werden.
▪ Bund und Länder teilen sich die notwendigen Finanzmittel in Höhe von 5 Milliarden Euro über die nächsten sechs Jahre.
▪ Der größte Teil der Finanzmittel ist für die digitale Infrastruktur vorgesehen.
▪ Die Fort- und Weiterbildungsaktivitäten der Lehrkräfte sollen intensiviert werden.
▪ Eine im Diskussionsprozess entwickelte Idee einer Fortbildungspflicht wurde nicht vereinbart.
▪ Die Verteilung der Finanzmittel auf die Länder erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel und nicht, wie zwischenzeitlich diskutiert, nach dem Sozialindex.
Dr. Sven Mohr, der Co-Vorsitzende, betont: „Als Lehrerverband tragen wir eine große Verantwortung für die Entwicklungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler an unseren beruflichen Schulen selbstverständlich auch im Bereich der Digitalisierung.“ Der BvLB hat im Sinne seiner Schulen mehr erwartet. „Wir betrachten diese gemeinsame Vereinbarung von KMK und BMBF als einen wichtigen Schritt, dem aber weitere folgen müssen. Es gibt leider noch viel Luft nach oben, und die beschlossene Priorisierung der Technik muss zukünftig durch die Schul- und Unterrichtsentwicklung flankiert werden“, so unisono die beiden Bundesvorsitzenden Pankraz Männlein und Dr. Sven Mohr.