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1. November 2021

Eckwerte zu Studium und Ausbildung
von Berufs- und Wirtschaftspädagoginnen und -pädagogen

Für den BvLB ist es eine zentrale Aufgabe, sich mit der Sicherung und Weiterentwicklung der Ausbildung der Lehrkräfte für das berufliche Schulwesen zu befassen. Von daher sind die an- haltenden Diskussionen und Forderungen um eine Modernisierung und Optimierung des Stu- diums und der Studienbedingungen Anlass, die Position des BvLB auf der Basis der vorliegen- den Praxiserfahrungen neu zu bewerten und die Eckwerte zur Ausbildung von Berufs- und Wirtschaftspädagoginnen und -pädagogen fortzuschreiben.

Um auch zukünftig

• einen möglichst hohen Qualifikationsstandard in der Ausbildung der Berufs- und Wirt- schaftspädagoginnen und -pädagogen zu garantieren,
• im Wahlbereich ein Fächerangebot bereitzustellen, das dem Bedarf der beruflichen Schu- len (Berufsschulen, Berufsvorbereitungsjahr, Berufsfachschulen, Fach- und Berufs- oberschulen, Berufliche Gymnasien, Fachschulen und Fachakademien) sowie der ein- stellenden Wirtschaft und nicht zuletzt den Wünschen und Erwartungen der Studierenden entspricht,
• die Option der Studierenden für einen möglichst problemlosen Studienortwechsel inner- halb Deutschlands und innerhalb des europäischen Auslands offen zu halten,
• die bundesweite Anerkennung des Master-Abschlusses als Eingangsvoraussetzung in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) sicherzustellen,
• die Attraktivität und die Polyvalenz der berufs- und wirtschaftspädagogischen Studien- gänge zu sichern,

sind aus Sicht des BvLB bei der Ausgestaltung der Studiengänge in den jeweiligen beruflichen Fachrichtungen die folgenden Eckwerte unerlässlich.

  1. Die Ausbildung der Lehrkräfte für das berufliche Schulwesen orientiert sich an der „KMK- Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5) (Beschluss der KMK vom 13.09.2018)“ sowie an den „Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften“ (Beschluss der KMK vom 16.12.2004 i. d. g. F.) und den „Ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung“ (Beschluss der KMK vom 16.10.2008 i. d. g. F.) und ist grundsätzlich als universitärer Studien- gang zu organisieren. Der erste sechssemestrige Studienabschnitt schließt mit dem Ba- chelor-Degree (B. Sc.) ab, der darauf aufbauende viersemestrige Studienabschnitt führt zum Master-Degree (M. Sc.).

Der Bachelor of Science bzw. der Bachelor of Education sind erste berufsqualifizierende Abschlüsse, die bei entsprechenden Leistungen zum Eintritt in die Master-Phase berechti- gen. Mit dem Abschlussgrad Master of Science oder Master of Education wird die Zu- gangsvoraussetzung für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen (Referendariat) erworben1.

Dabei ist sowohl in der Bachelor- als auch in der Master-Phase eine weitgehende Paralle- lität zu den jeweils anderen Studiengängen der beruflichen Bezugswissenschaften zu ga- rantieren. So wird ein enger Bezug zu den relevanten Fachwissenschaften realisiert und darüber hinaus in Verbindung mit praktischen Tätigkeiten während einer dem Studium vo- rausgehenden Berufsausbildung oder eines studienbegleitenden betrieblichen Praktikums die Beziehung zur betrieblichen Realität sichergestellt. Gleichzeitig wird damit die Po- lyvalenz des Bachelor- wie des Master-Abschlusses erreicht, die vielfältige qualifizierte und anspruchsvolle Beschäftigungsfelder neben dem Schuldienst eröffnet, was auch zur Attraktivität der Studiengänge beiträgt.

  1. Die interdisziplinären Studiengänge der Berufs- und Wirtschaftspädagogik verknüpfen fachwissenschaftliche, berufs- und/oder wirtschaftspädagogische sowie weitere frei wählbare Fächer zu einem Gesamtprofil. Dieses deckt das gesamte Unterrichtsangebot der beruflichen Schulen ab.
  2. Die Berufs- und Wirtschaftspädagogik ist die Integrationsdisziplin der konsekutiven Stu- diengänge. Dabei nehmen die Institute bzw. Lehrstühle für Berufs- und Wirtschaftspäda- gogik die Studien-Koordinationsfunktion wahr: sowohl im Hinblick auf alle beteiligten Fä- cher und Fakultäten als auch im Hinblick auf die Studienseminare, Schulen, Schulverwal- tung, Betriebe und Kammern. Dieser Integrationsfunktion kann immer dann besonders gut entsprochen werden, wenn die Berufs- und Wirtschaftspädagogik an den jeweiligen fachwissenschaftlichen Fakultäten angesiedelt ist.
  3. In der Ausbildung der Berufs- und Wirtschaftspädagoginnen und -pädagogen hat das Stu- dienfach Berufs- und Wirtschaftspädagogik wesentlich zur Profilbildung beizutragen. In diesem Studienfach, das inhaltlich über das von der Sektion Berufs- und Wirtschaftspäda- gogik der DGfE formulierte Basiscurriculum Berufs- und Wirtschaftspädagogik beschrie- ben wird, nimmt die Fachdidaktik neben einer erziehungswissenschaftlichen Behandlung von Berufsbildungsproblemen einen bedeutenden Raum ein. Der Studienanteil des Faches Berufs- und Wirtschaftspädagogik umfasst rund ein Viertel des Gesamtstudiums (60 – 80

1 Sollte in einem Bundesland ein anderer Studienabschluss (z. B. Staatsexamen für das Lehramt an beruflichen Schulen oder ein auf einem mindestens 9-semestrigen Studium basierendes Diplom) vergeben werden, muss sichergestellt werden, dass dieser Abschluss in den anderen Bundesländern anerkannt wird, damit die Freizü- gigkeit für die Absolventinnen und Absolventen nicht eingeschränkt wird.

ECTS), das in der Bachelor-Phase auf 180 ECTS, in der Master-Phase auf 120 ECTS ange- legt ist. Da das Studium im Fach Berufs- und Wirtschaftspädagogik wesentlich zur Identi- tätsbildung der angehenden Berufs- und Wirtschaftspädagoginnen und -pädagogen bei- trägt, sollte der zeitliche Anteil der berufs- und wirtschaftspädagogischen Qualifizierung zu etwa gleichen Teilen auf die Bachelor-Phase und Master-Phase entfallen.

  1. Im Studienfach Berufs- und Wirtschaftspädagogik sind Schulpraktika (von bis zu einem [Praxis-]Semester) sowie begleitende bzw. vor- und nachbereitende schul- und unter- richtspraktische Studien integraler Bestandteil (ca. 15 bis 20 ECTS) der Bachelor- und Master-Phase. Durch die Schulpraktika werden Studium und Schule sowie Theorie und Praxis vernetzt, indem die Studierenden zum einen an den Praktikumsschulen lernen, for- schen und sich erproben und zum anderen Erfahrungen der Schulpraxis in die universitäre Lehrerausbildung einbringen. In einem so gestalteten Schulpraktikum können die Studie- renden Schule und Unterricht als komplexes Geschehen erleben und nachhaltig die Wirk- lichkeit des Unterrichts an beruflichen Schulen in eigener Anschauung praktisch erfahren, reflektieren und beurteilen. Darüber hinaus leisten Schulpraktika einen wichtigen Beitrag zur Selbstevaluation im Hinblick auf die getroffene Berufswahl. Damit sie die beabsichtig- ten Zielsetzungen erreichen, ist eine intensive Koordination und Kooperation zwischen Universität, Studienseminar, Praktikumsschule und Schulverwaltung unabdingbar.

Neben den Schulpraktika haben alle angehenden Berufs- und Wirtschaftspädagoginnen und -pädagogen spätestens bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst eine einschlä- gige Berufsausbildung nachzuweisen. Ersatzweise sind auch Betriebspraktika von min- destens zwölf Monaten Dauer möglich.

  1. Um dem breiten Anforderungsspektrum von Schul- und Wirtschaftspraxis entsprechen zu können, ist es notwendig, den Studierenden ein vielfältiges Angebot an Wahlfächern vor- zuhalten. Dabei sollte der Katalog der Zweitfächer die traditionellen allgemeinbildenden Unterrichtsfächer (z. B. Mathematik, Deutsch, Fremdsprachen) sowie ausgesuchte fach- richtungsbezogene Profilfächer (z. B. Volkswirtschaftslehre und Internationale Ökonomie, Wirtschaftsrecht, Informatik, Physik, Chemie) enthalten. Die Wahlfächer sind wegen der im Unterricht auf der Sekundarstufe II sich stellenden Ansprüche ebenfalls auf Sekundar- stufen-II-Niveau bereits in der Bachelor-Phase beginnend und in der Master-Phase wei- terführend in einem Umfang von insgesamt 70 bis 90 ECTS zu studieren.
  2. Absolventinnen und Absolventen von wissenschaftlichen Studiengängen an (Fach-)Hoch- schulen, Dualen Hochschulen und Beruflichen Hochschulen können bei entsprechenden Leistungen wegen der fehlenden Einschlägigkeit in die universitären Master-Studiengänge der Berufs- und Wirtschaftspädagogik mit der Auflage zugelassen werden, dass sie die Inhalte der fehlenden berufs- und wirtschaftspädagogischen Module sowie die Module des frei wählbaren Faches nacherwerben.
  3. Die Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen bleibt auch zukünftig zweiphasig angelegt. Dabei kommt dem Vorbereitungsdienst (Referendariat), der sich auf 18 bis 24 Monate erstreckt, die Aufgabe zu, den bereits im Studium begonnenen Weg hin zu einer für eine erfolgreiche Bildungsarbeit notwendigen Professionalisierung weiterzuführen. Voraussetzung für den Eintritt in den Vorbereitungsdienst ist das Master-Degree; der Vorbe- reitungsdienst wird mit der (Zweiten) Staatsprüfung abgeschlossen.

Durch eine Rücknahme der im Rahmen des Bologna-Prozesses eingeführten engen Regle- mentierungen, die zu einer Verschulung des Studiums geführt haben, sollte zukünftig der Raum für eine flexiblere Gestaltung der berufs- und wirtschaftspädagogischen Bachelor- und Master-Studiengänge und damit gleichzeitig für eine stärkere individuelle Schwerpunktset- zung eröffnet werden.

Berlin im November 2021

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