Absurde Welt: Während Landgerichte in Bayern Verhandlungen teils via „Teams“ führen, soll die
etablierte Videokonferenz-Software von Microsoft als Bestandteil der MS Office 365-Suite an den
Schulen in einigen Bundesländern nach den Sommerferien verboten sein. Grund sind grundlegende
Bedenken der Datenschützer, wonach die gängige Bürosoftware cloudbasiert arbeitet und
personenbezogene Daten auf Servern außerhalb Europas speichern könnte. Das widerspricht der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Deshalb soll MS Office 365 aus den Schulen verbannt
werden.
„Natürlich ist Datenschutz ein hohes Gut. Wenn aber Datenschutz über allem steht und den
notwendigen Pragmatismus vollends ausbremst, dann wird es für die beruflichen Schulen richtig
schwierig. Während der monatelangen Schulschließungen in der Coronakrise war Office 365 als
Kommunikations- und Kollaborationsinstrument elementarer Bestandteil des Distanzunterrichts, der
ohne diese Software gar nicht möglich gewesen wäre. Hier jetzt nach Duldung durch den Datenschutz
ein Verbot auszusprechen, kommt einer Rolle rückwärts bei der Digitalisierung gleich, wirft die
Schulen um Jahre zurück und gefährdet letztlich auch die Berufsausbildung im Allgemeinen“, sagt
Joachim Maiß, Vorsitzender des Bundesverbandes der Lehrkräfte für Berufsbildung (BvLB).
Gerade die berufsbildenden Schulen als duale Ausbildungspartner von Handwerk und Wirtschaft
müssen mit der gängigen Software, die in Unternehmen im Einsatz ist, arbeiten können, um
bestmöglich Wissen zu vermitteln und die jungen Menschen für ihre berufliche Zukunft fit zu machen.
„Eine Kauffrau bzw. ein Kaufmann für Büromanagement arbeitet tagtäglich mit Microsoft-Produkten.
In der Arbeitswelt ist MS Office seit Jahrzehnten gesetzter Standard und nicht mehr wegzudenken.
Wenn an berufsbildenden Schulen jetzt ein Nutzungsverbot verhängt wird, können die Berufsbildner
ihrem Bildungsauftrag nicht mehr nachkommen“, sagt Maiß und betont: „Es hilft ja nichts, Software-
Lösungen an den berufsbildenden Schulen zu nutzen, die im Arbeitsalltag der Betriebe nicht
vorkommen. Dann würden wir an den berechtigten Erwartungen der Unternehmen vorbei ausbilden
und den Jugendlichen ihre beruflichen Perspektiven verbauen“, sagt Maiß und bringt die Idee eines
Moratoriums ins Spiel.
„Statt mit der Verbotskeule daherzukommen und den Lehrkräften sowie den Schüler:innen ihre
vertraute professionelle Umgebung zu nehmen, wäre es zielführender, ein Moratorium zu
beschließen, wonach die Nutzung der für die berufliche Bildung so wichtigen Software-Komponenten
weiterhin geduldet wird, bis es möglicherweise eine adäquate und gänzlich datenschutzkonforme
Lösung gibt, die sich am Markt durchsetzt, oder aber die Softwarehersteller aus dem Silicon Valley
einlenken. Damit würde die Politik für Rechts- und Planungssicherheit in der beruflichen Bildung
sorgen“, sagt Maiß.
Joachim Maiß