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4. Februar 2021

BvLB fordert verlässlichen Gesundheitsschutz für Präsenzunterricht und sichere Konferenztools für den Distanzunterricht

Präsenzunterricht ist elementar wichtig und auf Dauer nicht durch Distanzunterricht zu ersetzen. Das ist Fakt. Nur solange die Schulen nicht pandemiesicherer werden, die AHAL-Regeln nicht eingehalten werden können, Luftfilteranlagen die Klassenräume nicht von der möglichen Virenlast befreien, Maskenpflicht nicht für alle besteht und regelmäßige Schnelltests nicht durchgeführt werden, bleibt der Präsenzunterricht ein Wunsch – zumal die Impfpriorisierung vorsieht, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler erst in der vierten Stufe zu impfen. Somit ist der Gesundheitsschutz aktuell in den beruflichen Schulen nicht gegeben. Einige Bundesländer steuern hier bereits gegen und wollen zumindest künftig ein freiwilliges Testangebot offerieren.

„Nachdem die Politik Anfang Januar die Erkenntnis hatte, dass auch Schulen Infektionsherde sind, muss alles für den Gesundheitsschutz getan werden, bevor Präsenzunterricht wieder stattfinden kann. Und dazu zählen eben Luftreiniger, FFP2-Masken, Schnelltests und alle an Schule Beteiligten möglichst umgehend zu impfen“, sagt Joachim Maiß, Vorsitzender des Bundesverbandes der Lehrkräfte für Berufsbildung (BvLB).

Absehbar ist, dass die beruflichen Schulen die nächsten Wochen oder möglicherweise gar Monate in Distanz unterrichten werden. „Deshalb muss die technische Ausstattung bei Schülerinnen und Schülern sowie bei den Lehrkräften endlich sichergestellt sein. Darüber hinaus müssen die großen, leistungsstarken und sicheren Videokonferenztools wie Teams oder Zoom für verlässlichen und qualitativen Distanzunterricht zugelassen werden, um zu verhindern, dass alternative und nicht sichere Tools von Schülern genutzt werden, um den Onlineunterricht zu sprengen“, sagt Maiß und verweist auf den zunehmenden „Konferenzterror“ – ein bundesweit auftretendes Phänomen, das weit über die gewohnten Schülerstreiche hinausgeht und teils in grenzüberschreitenden Aktionen mündet, bei denen Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

Nicht ausreichend geschützte Online-Konferenzen bieten eine Vielzahl an Einfallstoren. So können Links zur Teilnahme an jedermann versendet werden, Wildfremde am Unterricht teilnehmen und massiv stören, Lehrkräften kann die Steuerung entzogen und so vollends der Unterricht gekapert werden. „Digitales Störfeuer ist keine Feuerzangenbowle 4.0. Auch der virtuelle Klassenraum muss ein geschützter Raum sein. Es muss verhindert werden, dass die persönlichen Daten missbraucht werden und Persönlichkeitsrechte bei Videokonferenzen elementar verletzt werden“, sagt Maiß und fordert in diesem Zusammenhang noch einmal gezielte Fortbildungsangebote, um Lehrkräfte in die Lage zu versetzen, einen qualitativ verlässlichen und geschützten Digitalunterricht durchführen zu können.

Joachim Maiß

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