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28. Januar 2019

Bezahlung schulischer Ausbildungen in Gesundheitsberufen Tarifeinigung mit TdL und VKA

[Wolfgang Lambl]

Während des praktischen Teils werden diese Auszubildenden jedoch in den Kliniken eingesetzt und auch abgerechnet – häufig als vollwertige Arbeitskräfte.

Die Gewerkschaften dbb tarifunion und ver.di konnten sich am 30. Oktober 2018 mit den Arbeitgebern der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf Tarifverträge für die Auszubildenden in betrieblich schulischen Gesundheitsberufen einigen.

Die Tarifeinigung gilt für die Auszubildenden zur/zum Orthoptistin/Orthoptisten, Logopädin/Logopäden, Med.-techn. Laborassistentin/-assistent, Med.-techn. Radiologieassistentin/-assistent, Med.-techn. Assistentin/Assistent für Funktionsdiagnostik, Vet.med.-techn. Assisten-tin/Assistenten, Ergotherapeutin/Ergotherapeuten, Physiotherapeu-tin/Physiotherapeuten sowie Diätassistentin/Diätassistenten. Auch für die Auszubildenden zur/zum Notfallsanitäter/-in konnte mit der TdL eine Einigung erzielt werden.

Tarifgemeinschaft deutscher Länder

Für die betroffenen Auszubildenden an Universitätskliniken wird ein TVA-L Gesundheit vereinbart, der im Wesentlichen dem TVA-L Pflege entspricht. Das monatliche Ausbildungsentgelt startet bei 965,24 Euro (1. Ausbildungsjahr) und steigt über 1.025,30 Euro (2. Ausbildungsjahr) bis auf 1.122,03 Euro (3. Ausbildungsjahr). Bei zukünftigen Einkommensrunden wird es entsprechend der anderen Ausbildungsentgelte steigen. Zusätzlich konnte vereinbart werden, dass die Auszubildenden zur/zum Notfallsanitäter/-in in den Geltungsbereich des TVA-L Pflege aufgenommen werden.

Die Regelungen sind am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.

Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände

Der Geltungsbereich des TVAöD-Pflege wurde ab dem 1. Januar 2019 um die oben genannten Auszubildenden erweitert. Die monatlichen Ausbildungsentgelte werden damit bereits gemäß der Einigung aus der letzten Einkommensrunde zum 1. März 2019 um jeweils 50 Euro erhöht. Damit betragen sie im 1. Ausbildungsjahr 965,24 Euro (ab 1. März 2019: 1.015,24 Euro), im 2. Ausbildungsjahr 1.025,30 Euro (ab 1. März 2019: 1.075,30 Euro) und im 3. Ausbildungsjahr 1.122,03 Euro (ab 1. März 2019: 1.172,03 Euro).

Quelle: dbb-Mitgliederinfo vom 12.11.2018

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